SO FUNKTIONIERT ZEITARBEIT

Vertrauensverhältnis mit Vorteilen für alle Beteiligten.

Bei der Zeitarbeit – die offizielle Bezeichnung lautet Arbeitnehmerüberlassung – besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Personaldienstleister (Abis), den Mitarbeitern und den Abis-Kundenunternehmen.

Wir finden passende Mitarbeiter für Ihre offenen Stellen.

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Mitarbeiter/in bei Abis

Auch wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei unterschiedlichen Betrieben mit abwechslungsreichen Aufgaben zum Einsatz kommen, so sind sie doch fest bei Abis beschäftigt und beziehen deshalb auch bei Abis ihr festes, tariflich gesichertes Gehalt – selbstverständlich auch dann, wenn sie gerade einmal nicht bei einem unserer Kundenunternehmen beschäftigt sind.

Vorteile für Abis-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter

  • Tarifliche Absicherung gem. Tarifwerk des DGB mit dem IGZ

  • korrekte Umsetzung aller Tarifverträge über Branchenzuschläge und Equal Pay

  • hohe soziale Messlatte im Umgang mit unseren Mitarbeitern

  • persönliche Betreuung und Beratung durch den Ansprechpartner bei Abis

  • Gelegenheit zu neuen beruflichen Erfahrungen

  • Fachweiterbildungen für überbetriebliche Mitarbeiter

  • Chance auf Festanstellung beim Kundenunternehmen

Zusammenarbeit mit Abis:
Immer eine gute Entscheidung

Die Zusammenarbeit mit Abis lohnt sich für Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen. Denn Abis steht seit 28 Jahren für Erfahrung, Kompetenz und Seriosität. Wir sehen uns als Leistungsgesellschaft im Dienst unserer Kunden und Mitarbeiter. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass Unternehmen und Mitarbeiter miteinander harmonieren. Die ständige Weiterbildung der Abis-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sowie ihre exzellente Betreuung durch unsere praxiserfahrenen Disponenten sind uns wichtige Anliegen. So können wir unseren Unternehmenskunden einen Qualifikationspool zusichern, der branchenweit Maßstäbe setzt. Für unsere Kundenunternehmen entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte und Praxislösungen zur Personalplanung und organisieren Auswahl- und Bewerbungsverfahren.

Zertifikate

  • unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, erteilt von der Bundesagentur für Arbeit.

  • Mitgliedsurkunde der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

  • Mitglied im BVMW-Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmensverband e. V.

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